Right Head

Armin Haslinger

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht

Moltkestrasse 6
55543 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 73113
Fax: (0671) 73163
kreuznach@hk-anwalt.de

- Arbeitsrecht
- Arzthaftung
- Erbrecht
- Miet-/Nachbarrecht
- Scheidungen
- Unfallsachen
- Strafrecht
- Zivilrecht

Kooperationspartner Mainz

Rechtsanwältin
Anke Haslinger-Zeidler

Steuernummer
06/220/00261

Right Head

Kosten § Gebühren

Rechtsanwaltsgebühren entstehen kraft Gesetz (RVG) oder durch Vereinbarung und werden vom Mandanten als Auftraggeber geschuldet. Der Gegner ist dem Mandanten zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet, wenn er die anwaltliche Tätigkeit schuldhaft verursacht hat, z. B. Verzug, unerlaubte Handlung pp. 
Gerichtskosten ergeben sich der Anzahl und der Höhe nach aus dem Gesetz (GKG).

Die Höhe der Gebühren und Kosten in Zivilsachen richtet sich nach dem so genannten Gegenstandswert / Streitwert.

Im gerichtlichen Verfahren wird die Kostentragungspflicht vom Gericht im Urteil bestimmt; in der Regel trägt die unterliegende Partei die Gerichts- und Anwaltskosten. Ausnahme: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz trägt jeder seine Anwaltskosten selbst.

Honorarvereinbarungen sind zulässig, ausgenommen Erfolgshonorare.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe werden unter den gesetzlichen Vorraussetzungen gewährt, insbesondere muss Armut und Erfolgsaussicht vorliegen.

Bei der Erstberatung nach VV2102 fallen maximale Kosten von 190,00 € netto an.

Die Rechtsschutzversicherung muss rechtzeitig um Kostendeckung ersucht werden.

Prozessfinanzierer sind seit einiger Zeit auf dem Markt ab einem Streitwert von 10.000 € bei Erfolgsbeteiligung ab 20 % je nach Höhe des Wertes.

Kostenrisiko-Beispiel:

 

Wert Kosten 1. Instanz Kosten 2. Instanz
1.200,- € 704,00 € 818,56 €
5.000,- € 2.155,00 € 2.485,70 €
10.000,- € 3.453,20 € 3.987,46 €
50.000,- € 7.481,20 € 8.665,22 €

Weitere Informationen erteilen wir gern auf Anfrage.

 



© 2011 Anwaltskanzlei Haslinger - Webdesign by Proweb Consulting GmbH